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LIEFERBEDINGUNGEN

COX-Möbellinie

Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante auf Paletten und ohne Montage. Die Entsorgung des Verpackungs- und Transportmaterial liegt in der Verantwortung des Kunden und nicht in der Verantwortung unseres Unternehmens. Beschädigungen während des Transportes berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Lieferung. Unser Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine und -fristen sind annähernd und gelten ab Übermittlung der Auftragsbestätigung und nach persönlicher Terminvereinbarung mit der zuständigen Spedition. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht in der Sphäre unseres Unternehmens liegen, haften wir nicht. Sollte aus solchen Gründen die Leistung verhindert werden, ist unser Unternehmen berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Lieferfristen und Termine aus oben genannten Gründen angemessen zu verlängern bzw. zu verschieben. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Der Kunde ist jedoch berechtigt, in diesen Fällen unter Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist fristgerecht, wenn sie zum Ende der vereinbarten Lieferfrist von unserem Werk oder Auslieferungslager versendet wird bzw. wenn sie zur Abholung bereitsteht.

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